Aktualisierung der Coronaschutzverordnung

Die neueste Coronaschutzverordnung ermöglicht es, 3G-Personen (geimpft, genesen, getestet – Test max. 48h alt) Sport in der Halle zu treiben. Alle Reitschüler, Reitlehrer, Hallennutzer führen bitte einen gültigen Nachweis mit, wenn sie die Halle nutzen. Für den Außenbereich (z.B. Reitplatz) ist kein Nachweis erforderlich. Die AHA-Regeln (Abstand halten, Handhygiene, Maske tragen) gelten wie bisher weiter.